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Produkthaftung
für Gabelzinken |
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Bei der Frage nach
der neuen Produkthaftung sind klärende Antworten für den
Praktiker dringend erforderlich. Welche Auswirkungen hat diese neue
Regelung tatsächlich auf den Produktbereich Gabelzinken
?
Ursprünglich mit Wirkung vom 1.8.1988 sollte in der Bundesrepublik
Deutschland zur Angleichung an EG-Normen und zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte
Produkte eingeführt werden. Der Verfahrensablauf hat sich jedoch
verzögert, so dass erst im Jahr 1989 mit der Einführung
zu rechnen ist. |
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Dieses neue Produkt-Haftungsgesetz
zielt eindeutig auf die Verbesserung des Verbraucher- schutzes ab,
so dass Sachschäden im zwischengewerblichen Geschäftsverkehr
ausgeklammert sind.
Die bisherigen Anspruchsgrundlagen vertragsrechtlicher oder
deliktsrechtlicher Art gelten weiter. Dieses neue Gesetz tritt als
selbständige Anspruchsgrundlage gleichberechtigt neben das derzeit
geltende Recht. |
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Gefährdungshaftung |
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Bisher galt das Prinzip
der verschuldensabhängigen Haftung. Nunmehr wird neu der Gefährdungshaftungs-Tatbestand
eingeführt. Dies bedeutet, dass bereits die Tatsache, ein fehlerhaftes
Produkt in den Verkehr gebracht zu haben, im Schadensfall als haftungsauslösender
Faktor angesehen wird. Der Geschädigte muss daher nicht mehr
das Verschulden des Schädigers nachweisen und ein industrieller
Hersteller kann sich nicht dadurch entlasten, dass er nachweist, alles
ihm Mögliche und Zumutbare getan zu haben, um einen Produktfehler
zu vermeiden. |
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Haftung |
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Für einen Produktschaden
haften der Hersteller, der EG-Importeur und der Händler. Jeder
Hersteller haftet für den Schaden, der durch einen Fehler des
Produktes verursacht worden ist. Damit haftet er auch uneingeschränkt
für Fehler aus dem Verantwortungsbereich von Vorlieferanten,
soweit das Produkt fehlerhaft ist, wenn es vom Hersteller in den Verkehr
gebracht worden ist. Insofern tritt eine wesentliche Haftungsverschärfung
für diejenigen Händler ein, die Produkte vertreiben, bei
denen der Hersteller nicht mehr festgestellt werden kann oder die
Produkte aus Nicht-EG-Ländern importieren. |
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Es besteht allerdings
für den Händler eine Entlastungsmöglichkeit,
wenn der Händler dem Geschädigten innerhalb eines Monats
nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung den Hersteller oder
diejenige Person benennt, die ihm das fehlerhafte Produkt geliefert
hat. Dies stellt sicherlich einen wesentlichen Aspekt für die
Händler dar. |
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Schadenersatzpflicht |
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Nach dem Gesetz sind
Personen- und Sachschäden zu ersetzen, Sachschäden
dabei aber nur an Gegenständen, die nicht gewerblich genutzt
werden. Nicht erfasst werden weiterhin die Ansprüche auf Schmerzensgeld
und andere imaterielle Schäden sowie die Schäden am gelieferten
Produkt selbst. Somit geht es im Produktbereich Gabelzinken für
Gabelstapler ausschließlich um Personenschäden.
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Gewährleistung
für Gabelzinken-Kunden |
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Wir, die Firma Lück
ISAH GmbH, garantieren jedem Kunden, dass wir ihm die gleichen Garantieleistungen
bzw. den gleichen Gewährleistungsumfang, insbesondere auch bezüglich
der Produkthaftung, gewähren wie dem Gabelstapler-Hersteller
als unseren Kunden.
Insofern genießt unser Händlerkunde den gleichen Gewährleistungs-
/ Produkthaftungsschutz wie das Herstellerwerk. Entsprechend tritt
mit den anderen bereits genannten Punkten insgesamt betrachtet keinerlei
Schlechterstellung bzw. Risikovergrößerung ein für
den Händler und für den Gebelstapler-Betreiber. |
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Konsequenzen |
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Gabelstapler-Händler
können demnach weiterhin Gabelzinken direkt vom Gabelzinken-
Hersteller beziehen, sollten hierbei jedoch unbedingt folgende Punkte
beachten: |
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Der Gabelzinken-Hersteller
muss eindeutig an jedem einzelnen Teil (Gabelzinke) feststellbar und
nachvollziehbar sein, damit für den Händler selbst eine
Entlastungs- möglichkeit im Schadensfall besteht. |
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Der Gabelzinken-Hersteller
muss den Abschluss einer Produkt-Haftpflicht-Versicherung nachweisen
können. Wir, die Firma Lück ISAH GmbH, haben eine solche
umfassende Versicherung abgeschlossen. Abgesichert sind Personenschäden
mit einer Deckungs- summe von DM 10 Mio. sowie Sach- und Vermögensschäden
mit einer Deckungssumme von DM 3 Mio. Sobald das neue Produkt-Haftungsgesetz
(Prod.HG) in Kraft ist, findet es automatisch Eingang in unsere Produkt-Haftpflicht-Versicherung.
Im Rahmen dieses Vertrages besteht dann auch Versicherungsschutz für
Haftpflicht-Ansprüche Dritter, die aus diesem neuen Gesetz entstehen.
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Im übrigen kann
die Tatsache, dass für uns als ein Ersatzteile oder Nachrüstteile
lieferndes Unternehmen eine Produkt-Haftpflicht-Versicherung mit hohen
Deckungs- summen abgeschlossen ist, nicht dazu führen,
dass bei einem Originalteile Hersteller oder Original-Fahrzeug-Hersteller
die Haftpflichtprämien angehoben werden, wie dies zum Teil behauptet
wird.
Allenfalls wird eine Reduzierung des bisher geltenden Prämienzusatzes
möglich, da zusätzlich originärer Versicherungsschutz
vom Zulieferbetrieb nachgewiesen wird ! |
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Der Gabelzinken-Hersteller
sollte über mindestens eine Freigabe für einen deutschen
Gabelstapler-Hersteller verfügen. Hierdurch ist sichergestellt,
dass der technische Standard dem hohen Standard der DIN-Normen, dem
Geräte-Sicherheitsgesetz sowie den Unfallverhütungs-Vorschriften
entspricht. Dieser Standard übersteigt den aktuell vielgenannten
Standard der neuen EG-Norm bei weitem. |
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Bei Beachtung dieser
Punkte ist einerseits der erforderliche technische Standard gewährleistet
und andererseits die Entlastungsmöglichkeit für den Händlerkunden
gegeben, indem er den Geschädigten an den Gabelzinken-Hersteller
weiterverweisen kann. |
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Siehe dazu Technisches
Blatt: |
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Gabelträger
- Anschlussmaße |
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Gabelzinken
EL- S1 (für FEM-Gabelträger) |
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Gabelzinken
EL- S2 (für DIN-Gabelträger) |
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