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Was ist
bei der Reparatur erlaubt ? |
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Die Instandsetzung
von Gabelzinken ist grundsätzlich nicht verboten. Daher muss
besonders sorgfältig geprüft werden, wodurch sich sinnvolle
Grenzen für die Instandsetzung ergeben und welche Richtlinien
für die Ausführung zur Verfügung stehen. |
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Zunächst ein
Blick in die "Grundsätze für die Prüfung von
Flurförderzeugen" vom Fach- ausschuss "Fördermittel
und Lastaufnahmemittel" des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften.
(Best.-Nr. ZH 1/306, Ausgabe 10. 1980, Carl-Heymanns-Verlag KG, Köln.)
Unter dem Punkt B 4a heißt es:
" Die durch Abnutzung bedingte Schwächung der Gabelzinkendicke
darf nicht größer sein als vom Hersteller (der Gabelzinken)
zugelassen ... Nach der Belastungsprobe mit geeigneten Mitteln auf
Risse prüfen, verbogene, rissige oder zu dünne Gabeln sind
auszuwechseln." |
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In dieser zur Zeit
noch gültigen Ausgabe finden sich also nur einige Angaben zur
Prüfung von |
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bereits im Gebrauch
befindlichen Gabelzinken. Ob und wie diese bei der Überprüfung
bean- standeten und ausgesonderten Gabelzinken wieder instandgesetzt
werden dürfen, ist nicht ersichtlich.
Auf eine aktuelle Anfrage im Januar 1988 bei der für den Fachausschuss
Fördermittel und Last- aufnahmemittel federführenden Großhandels-
und Lagerei- Berufsgenossenschaft in München wurde jedoch mitgelteilt,
dass die "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen"
zur Zeit überarbeitet werden, wobei damit zu rechnen ist, dass
der die Gabelzinken betreffende Abschnitt erweitert wird.
Es bleibt zu wünschen, dass diese Neufassung angesichts der vielfach
beobachteten Unsicher- heit bei diesem Thema durch entsprechende Richtlinien
vernünftige Grenzen für die Instand- setzung von Gabelzinken
zieht. |
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Zweifelsfrei muss
die zu gewährleistende Sicherheit hierbei die entscheidende Rolle
spielen. |
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Vom TÜV Rheinland
wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass Gabelzinken instandgesetzt
werden können, wobei diese Arbeiten nur durch den Hersteller
der Gabelzinken ausgeführt werden sollten. Zusätzlich
wird auf das "Gesetz über technische Arbeitsmittel (Geräte-
Sicherheits Gesetz)" (Carl-Heymanns-Verlag KG, Köln) hingewiesen.
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Die Fachgemeinschaft
Fördertechnik beim VDMA in Frankfurt verweist insbesondere
auf die Vorschriften der DIN-Blätter 15173, 15174, 15175, 15177,
15178 sowie auf die ISO-Norm 2330. Auch hierbei finden sich jedoch
nur Hinweise für die Prüfung und die erforderliche Beschaffenheit
von Gabelzinken, nicht jedoch auf die Reparaturmöglichkeiten.
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Konkreter wird es
jedoch beim ISO-technischen Report 5057 vom 15.2.1977 (International
Organization for Standardization). Im folgenden die wichtigsten Passagen
hieraus: |
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Gabelzinken sollten
dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn spätestens bei der
jährlichen Überprüfung durch geschultes Fachpersonal
folgende Beschädigungen oder Maßabweichungen auftreten:
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Oberflächenrisse. |
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Winkelstellung größer
93 Grad. |
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Unterschiedliche Höhe
der Gabelzinkenspitzen um mehr als 3 % der Traglänge.
(z.B.: Mehr als 36 mm Spitzenunterschied bei einer Traglänge
von 1.200 mm.) |
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Defektes Arretierzubehör. |
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Gabelzinken-Dickenverschleiß
mehr als 10 %. |
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Verschlissene und verbogene
Führungsbacken. |
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Anschließend
wird sodann unter dem Punkt 5.1 Instandsetzung darauf hingewiesen,
dass Reparaturen an Gabelzinken nur durch den Gabelzinken-Hersteller
oder durch einen anderen Experten mit mindestens gleichwertiger
Kompetenz ausgeführt werden dürfen, wobei auch nur diese
darüber entscheiden dürfen, ob eine Reparatur überhaupt
in Frage kommt.
Weiterhin wird empfohlen, Oberflächenrisse oder einen Dichkenverschleiß
nicht durch Schweißungen instand zu setzen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Gabelzinken, an denen Richtarbeiten
notwendig werden, unbedingt in Abhängigkeit von der Rohmaterialgüte
anschließend einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen
werden müssen. |
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Der Fachbereich
Fördertechnik vom Normenausschuss Maschinenbau im Deutschen
Institut für Normung e. V. in Frankfurt hatte durch eine Vorlage
im Juni 1982 "Flurförderzeuge - Gabelzinken für Stapler
- Überwachung und Prüfung im Gebrauch, Reparatur" (0015176)
versucht, eine entsprechende DIN-Norm zu verfassen. |
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In diese Vorlage
gingen sowohl die "Grundsätze für die Prüfung
von Flurförderzeugen" als auch der ISO-technische Roport
5057 ein. Aufgrund verschiedener Probleme und Einwände gegen
diese Vorlage wurde die Arbeit leider eingestellt, so dass bis heute
keine entsprechende DIN-Norm vorliegt. |
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Bis zur Neufassung
der "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen"
kommt somit neben den empfehlenden Richtlinien des ISO-Reports insbesondere
auch der Meinung der Gabelzinken-Hersteller eine besondere Bedeutung
zu. Wenn Gabelzinken-Reparaturen bei einem Gabelzinken-Hersteller
durchgeführt werden, was sicherlich am sinnvollsten ist, wird
die Einhaltung der betreffenden Richtlinien am besten gewährleistet.
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Abschließend
sei noch auf den Ausschuss B 2 "Flurförderer" der
VDI-Gesellschaft "Materialfluss und Fördertechnik"
hingewiesen, dem Gabelstaplerbetreiber und -Hersteller angehören.
Auch aus diesem wichtigen Dialog zwischen Herstellern und Betreibern
von Gabelstaplern resultieren Meinungen, die in Normen, Richtlinien
und Empfehlungen Eingang finden können. So wurde auch vor diesem
Ausschuss von Seiten der Gabelzinken-Hersteller bereits ein Vortrag
zum Thema "Instandsetzung von Gabelzinken, -trägern und
Hubgerüsten" gehalten. |
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