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  Gabelzinkenverschleiß und Reparatur-Service
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   Was ist bei der Reparatur erlaubt ?
           
  Die Instandsetzung von Gabelzinken ist grundsätzlich nicht verboten. Daher muss besonders sorgfältig geprüft werden, wodurch sich sinnvolle Grenzen für die Instandsetzung ergeben und welche Richtlinien für die Ausführung zur Verfügung stehen.
  Zunächst ein Blick in die "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen" vom Fach- ausschuss "Fördermittel und Lastaufnahmemittel" des Hauptverbandes der Gewerblichen Berufsgenossenschaften. (Best.-Nr. ZH 1/306, Ausgabe 10. 1980, Carl-Heymanns-Verlag KG, Köln.) Unter dem Punkt B 4a heißt es:
" Die durch Abnutzung bedingte Schwächung der Gabelzinkendicke darf nicht größer sein als vom Hersteller (der Gabelzinken) zugelassen ... Nach der Belastungsprobe mit geeigneten Mitteln auf Risse prüfen, verbogene, rissige oder zu dünne Gabeln sind auszuwechseln."
  In dieser zur Zeit noch gültigen Ausgabe finden sich also nur einige Angaben zur Prüfung von
  bereits im Gebrauch befindlichen Gabelzinken. Ob und wie diese bei der Überprüfung bean- standeten und ausgesonderten Gabelzinken wieder instandgesetzt werden dürfen, ist nicht ersichtlich.
Auf eine aktuelle Anfrage im Januar 1988 bei der für den Fachausschuss Fördermittel und Last- aufnahmemittel federführenden Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft in München wurde jedoch mitgelteilt, dass die "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen" zur Zeit überarbeitet werden, wobei damit zu rechnen ist, dass der die Gabelzinken betreffende Abschnitt erweitert wird.
Es bleibt zu wünschen, dass diese Neufassung angesichts der vielfach beobachteten Unsicher- heit bei diesem Thema durch entsprechende Richtlinien vernünftige Grenzen für die Instand- setzung von Gabelzinken zieht.
Was ist erlaub ?
  Zweifelsfrei muss die zu gewährleistende Sicherheit hierbei die entscheidende Rolle spielen.
 
  Vom TÜV Rheinland wird ebenfalls die Meinung vertreten, dass Gabelzinken instandgesetzt werden können, wobei diese Arbeiten nur durch den Hersteller der Gabelzinken ausgeführt werden sollten. Zusätzlich wird auf das "Gesetz über technische Arbeitsmittel (Geräte- Sicherheits Gesetz)" (Carl-Heymanns-Verlag KG, Köln) hingewiesen.
 
  Die Fachgemeinschaft Fördertechnik beim VDMA in Frankfurt verweist insbesondere auf die Vorschriften der DIN-Blätter 15173, 15174, 15175, 15177, 15178 sowie auf die ISO-Norm 2330. Auch hierbei finden sich jedoch nur Hinweise für die Prüfung und die erforderliche Beschaffenheit von Gabelzinken, nicht jedoch auf die Reparaturmöglichkeiten.
 
  Konkreter wird es jedoch beim ISO-technischen Report 5057 vom 15.2.1977 (International Organization for Standardization). Im folgenden die wichtigsten Passagen hieraus:
  Gabelzinken sollten dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn spätestens bei der jährlichen Überprüfung durch geschultes Fachpersonal folgende Beschädigungen oder Maßabweichungen auftreten:
  Oberflächenrisse.
  Winkelstellung größer 93 Grad.
  Unterschiedliche Höhe der Gabelzinkenspitzen um mehr als 3 % der Traglänge.
(z.B.: Mehr als 36 mm Spitzenunterschied bei einer Traglänge von 1.200 mm.)
  Defektes Arretierzubehör.
  Gabelzinken-Dickenverschleiß mehr als 10 %.
  Verschlissene und verbogene Führungsbacken.
  Anschließend wird sodann unter dem Punkt 5.1 Instandsetzung darauf hingewiesen, dass Reparaturen an Gabelzinken nur durch den Gabelzinken-Hersteller oder durch einen anderen Experten mit mindestens gleichwertiger Kompetenz ausgeführt werden dürfen, wobei auch nur diese darüber entscheiden dürfen, ob eine Reparatur überhaupt in Frage kommt.
Weiterhin wird empfohlen, Oberflächenrisse oder einen Dichkenverschleiß nicht durch Schweißungen instand zu setzen.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Gabelzinken, an denen Richtarbeiten notwendig werden, unbedingt in Abhängigkeit von der Rohmaterialgüte anschließend einer geeigneten Wärmebehandlung unterzogen werden müssen.
 
  Der Fachbereich Fördertechnik vom Normenausschuss Maschinenbau im Deutschen Institut für Normung e. V. in Frankfurt hatte durch eine Vorlage im Juni 1982 "Flurförderzeuge - Gabelzinken für Stapler - Überwachung und Prüfung im Gebrauch, Reparatur" (0015176) versucht, eine entsprechende DIN-Norm zu verfassen.
  In diese Vorlage gingen sowohl die "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen" als auch der ISO-technische Roport 5057 ein. Aufgrund verschiedener Probleme und Einwände gegen diese Vorlage wurde die Arbeit leider eingestellt, so dass bis heute keine entsprechende DIN-Norm vorliegt.
  Bis zur Neufassung der "Grundsätze für die Prüfung von Flurförderzeugen" kommt somit neben den empfehlenden Richtlinien des ISO-Reports insbesondere auch der Meinung der Gabelzinken-Hersteller eine besondere Bedeutung zu. Wenn Gabelzinken-Reparaturen bei einem Gabelzinken-Hersteller durchgeführt werden, was sicherlich am sinnvollsten ist, wird die Einhaltung der betreffenden Richtlinien am besten gewährleistet.
 
  Abschließend sei noch auf den Ausschuss B 2 "Flurförderer" der VDI-Gesellschaft "Materialfluss und Fördertechnik" hingewiesen, dem Gabelstaplerbetreiber und -Hersteller angehören. Auch aus diesem wichtigen Dialog zwischen Herstellern und Betreibern von Gabelstaplern resultieren Meinungen, die in Normen, Richtlinien und Empfehlungen Eingang finden können. So wurde auch vor diesem Ausschuss von Seiten der Gabelzinken-Hersteller bereits ein Vortrag zum Thema "Instandsetzung von Gabelzinken, -trägern und Hubgerüsten" gehalten.
         
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