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  Gabelzinkenverschleiß und Reparatur-Service
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   Mögliche und erlaubte Instandsetzungsarbeiten
           
  Verbogene, noch nicht eingerissene, Führungsbacken richten. Beispiel einer beschädigten Gabelzinke Gabelzinke mit verbogener Führungsbacke und eingerissener Schweißnaht.
Bilder: Ernst Willhelms Hammerwerk und Maschinenfabrik.


  Arretierzubehör erneuern.
  Führungsbacken erneuern mit anschließender Warmbehandlung.
(Siehe Bild)
  Richten nach entsprechender Anwärmung sowie mit anschließender Warmbehandlung.
  Eventuelle Auftragsschweißung in der Verschleißzone auf der Gabelzinkenunterseite.
  Zu Recht empfiehlt der ISO-technische Report, Oberflächenrisse und Dickenverschleiß nicht durch Schweißungen zu ersetzen.
Auftragsschweißungen in der Verschleißzone auf der Gabelzinken-Unterseite können jedoch nach Meinung des Autors, bei strikter Einhaltung der folgenden Voraus- setzungen, ausgeführt werden:
  Genaue und zuverlässige Kenntnis der Rohmaterialgüte der Gabelzinke.
  Gabelzinken-Dickenverschleiß maximal 10 %.
  Verwendung nur von Spezialschweißdraht bzw. -elektroden in Abstimmung mit der Rohmaterialgüte der Gabelzinke.
  Einsatz nur nach DIN 8560 geprüfter Schweißer innerhalb eines Schweißfachbetriebes.
  Unbedingt anschließende Warmbehandlung oder Vergütung in Abhängigkeit von der gekannten Rohmaterialgüte.
  Ergänzend sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass auch an Profil-Gabelzinken (zum Beispiel von deichselgeführten Geräten), an Hubgerüsten und Gabelträgern bei Einhaltung der technischen Richtlinien Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden können.
  Während an Profilgabeln und an Hubgerüsten insbesondere Richtarbeiten in Frage kommen, geht es bei den Gabelträgern neben den auch hierbei häufigen Richtarbeiten ergänzend darum, die im Laufe der Zeit ausgeschlagenen Arretiernuten wieder auf das erforderliche Maß zu bringen. Dies kann durch entsprechende Nacharbeit oder Erneuern der oberen Profilleiste geschehen.
  Was nicht gemacht werden soll:
  Unter Berücksichtigung der allen anderen Aspekten übergeordneten Sicherheit sollten folgende Arbeiten grundsätzlich nicht ausgeführt werden:
  Oberflächenrisse verschweißen.
  Gerissene Schweißnähte neu verschweißen.
  Gabelzinkenspitzen durch Anschweißen verlängern.
  Gebrochene Gabelzinken wieder zusammenschweißen.
  Wer darf instandsetzen ?
  Leider hat es sich gezeigt, dass die unterschiedlichsten Unternehmen Instandsetzungsarbeiten an Gabelzinken durchführen, ohne über die notwendigen Voraussetzungen zu verfügen. Diese Instandsetzungsarbeiten an Gabelzinken sollten jedoch ausschließlich von solchen Fach- betrieben ausgeführt werden, die über alle Einrichtungen verfügen, die für die Neuanfertigung von Gabelzinken gemäß den geltenden DIN-Normen notwendig sind und somit auch alle entsprechenden Warmbehandlungs- und Prüfeinrichtungen umfassen. Selbstverständlich dürfen auch nur geprüfte Schweißer eingesetzt werden. Alle diese für die Sicherheit erforderlichen Voraussetzungen sind insbesondere bei allen Gabelzinken-Herstellern gewährleistet, die über die technische Lieferfreigabe von einem Gabelstapler-Hersteller verfügen.
         
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